FAIR - Reisegarant übernimmt im Schadenfall ausschliesslich die Kosten von Pauschalreisen einschliesslich Rückführung, wie im Bundesgesetz über Pauschalreisen, Art. 18 Abschnitt "Sicherstellung",
vorgesehen.
FAIR - Reisegarant deckt folgende Leistungen:
- Pauschalreisen
- Baukastenreisen individuell zusammengestellt aus einem Prospekt oder direkt mit einem Leistungsträger vereinbarte Leistungen und pauschal in Rechnung gestellt
- Kreuzfahrten